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ubuntu 8 steht zum Download bereit
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2008-06-03 16:00:00 CEST
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Die neue Ubuntu Version mit dem Namen "Hardy Heron" legt den Fokus auf Stabilität und Bedienerfreundlichkeit. Dennoch hat
sich einiges getan: Ein neuer Installer erlaubt es, ubuntu direkt unter Windows einzurichten, ohne dass man dazu von
CD booten oder die Festplatte umpartionieren muss.
Download: http://ubuntu.com/getubuntu/download |
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54. Internationale Kurzfilmtage Oberhausen, 1.- 6. Mai 2008
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2007-10-04 16:55:00 CEST
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Für ihre 54. Ausgabe vom 1. bis 6. Mai 2008 haben die Internationalen Kurzfilmtage Oberhausen die Einreichbedingungen für ihre Wettbewerbe verändert. Einreichungen sind ab sofort möglich.
Laufend Neuigkeiten vom Festival lesen Sie hier .. |
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NEU: easyRedak concentrated marketing for editors
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2006-07-18 14:00:00 CEST
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Anlässlich der 52. internationalen Kurzfilmtage in Oberhausen präsentiert die (pro)3 systementwicklung easyRedak, ein Redaktionssystem für die Filmwirtschaft.
Was ist easyRedak?Es ist eine Web-basierte Software-Löung, die es Ihnen ermöglicht, Ihre redaktionelle und werbliche Arbeit noch besser zu organisieren. Eine Demonstration der Leistungsfähigkeit kann hier direkt online getestet werden. Geben sie einfach als Benutzernamen demo und im Anschluss das Passwort deutsch in diesem Formular ein. Überzeugen sie sich von den Möglichkeiten die easyRedak bietet.
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PHProjekt Version 5.0 erschienen
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2005-06-27 08:50:00 CEST
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Wie erwartet hat Mayflower auf dem LinuxTag in Karlsruhe die Version 5.0 seiner Open-Source-Groupware PHProjekt vorgestellt. Bei PHProjekt 5.0 steht vor allem die Barrierefreiheit im Vordergrund. Auch die Geschwindigkeit mit der die Anwendung arbeitet, die Skalierbarkeit d.h. ihre Anpassungsfähigkeit auf unterschiedliche Anforderungen, machen gemeinsam mit der reichhaltigen Auswahl gestalteter Oberflächen, diese Software zur Besten ihrer Klasse. Gewöhnlichen PC-Anwendungen in diesem Marktsegment können auch in Hinblick auf Anschaffungs- und Folgekosten (TOC) einen Vergleich mit PHProjekt nur schwer standhalten.
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Fünf Tipps für die Domain Wahl
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2002-09-06 14:00:00 CEST
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Die Wahl des passenden Domain-Namens ist zweifellos ein wichtiges Puzzlestück für den Erfolg im Internet. Dabei gibt es einige Grundregeln, die jedermann beachten sollte:
- 1. Die richtige TLD
Nach wie vor unangefochtene Königin unter den Endungen ist .com; bei rein nationalen Vorhaben gilt dies natürlich für .de. Doch die Einführung der sieben neuen Endungen erlaubt mehr
denn je eine Kategorisierung der Inhalte, die dem User die Suche wesentlich erleichtert: .info ist ideal für reine Informationsangebote, während man unter .biz eben ein Unternehmen
erwartet. Und dass hinter der Endung .museum keine private Homepage steckt, liegt auf der Hand.
- 2. Kürze, Kürze, Kürze
Je kürzer und einfacher die Domain, desto einprägsamer ist sie. Gleichzeitig verringert sich die Gefahr, durch Tippfehler potentielle Besucher zu verlieren. Und nicht zuletzt wirkt
eine kurze Adresse viel professioneller als ein Wortungetüm mit 35 Zeichen.
- 3. Einfach zu buchstabieren
Vermeiden Sie komplizierte und fehleranfällige Wörter. Achten Sie auf mögliche Fehlerquellen bei der Eingabe: wer eine Adresse wie CyberRadio.tv registriert, sollte sich auch um die
Variante Cyberadio.tv mit nur einem "r" bemühen.
- 4. Bildhafte Darstellung
Ein abschreckendes Beispiel hierfür war die Umbenennung der britischen "Royal Mail" in "Consignia". Da niemand etwas mit diesem Begriff assoziieren konnte, hat man sich eines Besseren
besonnen und erneut in "Royal Mail Group" umbenannt. Nun wissen auch Nachbarländer, wer im Königreich für die Post zuständig ist.
- 5. Schlüsselworte
Soweit wie möglich, sollte der Domain-Name Schlüsselworte enthalten. Auch eine mit dem Internet nicht vertraute Person wird hinter kochrezepte.de keine Aktienkurse vermuten. So spart
man sich nicht nur Marketingkosten, sondern kann auch auf sogenannten "type-in traffic" hoffen, der allein durch Eingabe in den Browser auf ein Angebot stößt.
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Webimpressum - richtig gemacht
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2002-06-10 10:52:36 CEST
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Die Zahl der Abmahnungen häuft sich. Und das nicht nur bei den Betreibern grosser Websites, sondern gerade auch bei klein- und mittelständischen Unternehmen. Mitbewerber und professionelle Abmahner sorgen so indirekt für eine strikte Umsetzung der neuen gesetzlichen Regelungen zur Informationspflicht. Das Gesetz zum elektronischen Geschäftsverkehr (EGG) definiert, in welcher Art und Weise Betreiber von Websites Ihre Besucher und Kunden über sich selbst und den Umgang mit den gesammelten Daten informieren muss. Auf dieses Gesetz berufen sich viele Abmahner - unabhängig, ob es sich bei dem Gemahnten um reine Webpräsenzen oder E-Shops handelt. Obwohl die rechtliche Basis dieser Abmahnungen zum Teil noch umstritten ist, sollte jeder gewerbliche Webseitenbetreiber seinen Auftritt genau auf auf das Vorhandensein der korrekten Daten überprüfen. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften drohen Bußgelder bis zu 50. 000 Euro. Gewerbliche Sitebetreiber sind nach § 6 EGG verpflichtet, sich eindeutig gegenüber dem Kunden zu indentifizieren. Die Identifikation muss über die Nennung des Firmennamens, der Anschrift, Telefonnummer, Verantwortlichem, Mailadresse sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer erfolgen. Diese Angaben müssen, so der Gesetzestext, leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar, und ständig verfügbar sein." Wie dies genau zu geschehen hat, ist jedoch nicht näher geregelt. In letzter Zeit hat sich das Impressums als eigene Seite im Rahmen des Auftrittes immer mehr durchgesetzt. Neben der Vollständigkeit der Informationen ist es besonders wichtig, dass die Erreichbarkeit des Impressums von allen Seiten des Angebots gewährleistet ist. Für detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Bestimmunge, sei direkt auf das im Januar in Kraft getretenen Gesetz verwiesen. Es ist über die Homepage des Bundeswirtschaftsministeriums zu beziehen. http://www.bmwi.de/BMWi/Navigation/Service/gesetze,did=23828.html . Einen Assistenten, der Unternehmen bei der Erstellung eines Impressums für den eigenen Internet Auftritt unterstützt, bietet die DI Digitale Informationssysteme GmbH online an. http://www.digi-info.de/webimpressum/
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Wer kontrolliert die Gästebücher?
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2002-04-07 14:02:07 CEST
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Nachdem die Novelle des Teledienstegesetzes die Verantwortung von den Schultern der Gästebuchbetreiber genommen hatte, sorgt eine Pressemitteilung des Landgerichts (LG) Trier jetzt für Verwirrung. Viele Betreiber von Websites sind verunsichert. Ein Autor beschuldigte in dem Gästebuch einer Homepage einen Steuerberater, Steuerbetrug und Geldwäsche zu begehen. Der Steuerberater wollte die Verunglimpfung nicht dulden, der Autor war jedoch unbekannt. So verklagte er die Betreiber der Homepage und war erfolgreich: Das LG Trier gab ihm Recht. Die Beklagten wurden unter anderem dazu verurteilt, das Gästebuch in Abständen von höchstens einer Woche zu prüfen und Einträge Dritter mit einem solchen verunglimpfenden Inhalt zu löschen. Gegen die Entscheidung legte die beklagte Partei Berufung ein und der Rechtsstreit kam zum OLG Koblenz. Das OLG Koblenz erließ ein Versäumnisurteil (Az.: 4 O 106/00) gegen den Beklagten, da dieser nicht zum Termin erschienen war. Das LG Trier sah sich daraufhin veranlasst, eine Pressemitteilung mit ihrem Urteil zu veröffentlichen und sorgte für Verwirrung. Nach herschender Meinung war nämlich schon das Urteil der ersten Instanz nicht mit dem damals noch gültigen Teledienstegesetz (TDG) von 1997 vereinbar. Nach der Novelle des Gesetzes Anfang dieses Jahres entbehrt die Entscheidung jedoch nach §8 Abs.2 TDG jeder gesetzlichen Grundlage. So heißt es dort: Dienstanbieter [...] sind nicht verpflichtet, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen. Gästebuchbetreiber müssen also eigentlich nicht ständig überprüfen, was Gäste dort eintragen. Es bleibt zu hoffen, dass Gerichte bei zukünftigen Entscheidungen hier für mehr Klarheit sorgen. Dies ändert jedoch nichts daran, dass Betreiber von Gästebüchern dazu verpflichtet werden können, verunglimpfenden Inhalte umgehend zu löschen. Das Teledienstegesetz ist unter folgender Adresse zu finden: http://www.netlaw.de/gesetze/tdg.htm . |

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